Ausschreibung: Raumkoordinator*in für die Freie Literaturszene Berlins

Das Netzwerk Freie Literaturszene Berlin (NFLB) sucht zum 01.12.2018 eine*n Raumkoordinator*in für die freie Literaturszene Berlins.

Bewerbungsfrist ist der 27.11.2018, weitere Informationen zu Tätigkeitsschwerpunkten, Honorar und zum Bewerbungsvorgang finden Sie/findet ihr in diesem PDF:

Ausschreibung_RK_2018

Wir freuen uns auf Ihre/eure Bewerbungen!

25.6.18 – Protest-Veranstaltung für den Erhalt des Künstlerhauses Schloss Wiepersdorf

Ein wichtiger Veranstaltungshinweis. Am 25.6. findet im Literaturforum im Brecht-Haus eine Soli- und Protest-Veranstaltung für den Erhalt des Künstlerhauses Schloss Wiepersdorf statt, die von aktuellen und ehemaligen Stipendiat*innen organisiert wird.

http://lfbrecht.de/…/kuenstlerhaus-schloss-wiepersdorf-ret…/

Offener Brief an Kultursenator Dr. Klaus Lederer

Offener Brief des NFLB an den Kultursenator Dr. Klaus Lederer

Berlin, den 24.5.2018

Sehr geehrter Herr Dr. Lederer,

aus der Presse erfuhren wir kürzlich von der Einführung des „Berliner Verlagspreises“ in Trägerschaft des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Im November 2017 hat sich, initiiert durch den NFLB, eine „Arbeitsgruppe Bibliodiversität“ unter Beteiligung von Independent-Verlagen und Literaturmagazinen gegründet, um Konzepte für bedarfsgerechte und wirksame Förderinstrumente zu erarbeiten.

Wir bedauern sehr, dass diese Expertise bei der Schaffung des Berliner Verlagspreises seitens der Kulturverwaltung nicht in Anspruch genommen und dass die gesamte freie Literaturszene in den Entstehungsprozess nicht eingebunden wurde.

Independent-Verlage sind in erster Linie Kulturträger und erst in zweiter Linie Wirtschaftsunternehmen. Sie sind in der Regel inhabergeführt und nicht nach Marktkriterien ausgerichtet. Sie decken mit viel Engagement und Idealismus eine literarische und sprachliche Vielfalt ab, die ohne sie keine publizistische Sichtbarkeit erlangen würde. Das Netzwerk freie Literaturszene Berlin e.V. fordert daher seit Jahren eine Förderung von Independent-Verlagen und unabhängigen literarischen Magazinen im Sinne der Bibliodiversität. Insofern begrüßen wir grundsätzlich die Bereitschaft seitens der Senatskulturverwaltung, einen ersten Schritt in Richtung Bibliodiversitätsförderung zu gehen und die kulturelle Leistung der Berliner Verlagsszene auch finanziell anzuerkennen. Doch der jüngst ins Leben gerufene Preis erweckt den Eindruck eines Schnellschusses. Nach Ausstattung und Ausgestaltung wird er der Vielfalt und Breite der Berliner Verlagsszene sowie dem Bemühen um sprachliche und literarische Diversität nicht gerecht.

Unsere Kritikpunkte im Einzelnen:

  • Die Ausstattung des Preises ist, insbesondere bezogen auf die festgelegten Umsatzgrenzen, viel zu gering. Erforderlich wären mindestens fünf Preise in Höhe des Hauptpreises sowie zehn kleinere Preise jährlich.
  • Literaturmagazine finden keine Berücksichtigung.
  • Die festgelegten Umsatzgrenzen von bis zu 2 Mio. Euro führen dazu, dass programmatisch spezialisierte Kleinstverlage mit mittelständischen Unternehmen konkurrieren. Bei Verlagen mit Umsätzen unter 100.000 Euro steht die kulturelle und literaturfördernde Tätigkeit viel klarer im Mittelpunkt. Bei der derzeitigen Preis-Ausgestaltung haben sie nur geringe Erfolgschancen.
  • Außerkünstlerische Kriterien wie „innovative Vertriebs-, Marketing- oder Digitalisierungsmodelle“ haben für Kunstförderung keine Relevanz.
  • Die Trägerschaft eines bezogen auf die Mehrzahl der Mitglieder kommerziell ausgerichteten Branchenverbands ist nicht zweckdienlich.
  • Die Zusammensetzung der Jury berücksichtigt keine Expertise aus der Zielgruppe sowie der freien Literaturszene in Berlin.
  • Das Kriterium der sprachlichen Diversität wurde nichtberücksichtigt.

Für die Zukunft fordern wir eine Reform und Erweiterung des Berliner Verlagspreises zum nächsten Doppelhaushalt 2020/21.

  • Die Mittelausstattung soll stark ausgeweitet und ausschließlich aus festen Haushaltsmitteln der Berliner Kulturverwaltung finanziert werden.
  • Die Vergabe soll ausschließlich nach künstlerischen Kriterien erfolgen. Entscheidend ist das durch den jeweiligen Verlag maßgeblich mitbestimmte programmatische Gesamtbild, das sich aus der Qualität der Textauswahl, der Übersetzung, des Lektorats, der künstlerischen Gestaltung und der Herstellung der publizierten Werke zusammensetzt.
  • In der Jury soll die diversitätsbewusste Perspektive von Independent-Verlagen, von unabhängigen literarischen Magazinen sowie der freie Literaturszene vertreten sein.
  • Literarische Magazine soll ebenfalls bei der Preisvergabe Berücksichtigung finden oder einen eigenen Preis erhalten.
  • Die Trägerschaft soll in Händen der Kulturverwaltung liegen oder in echter Selbstverwaltung organisiert werden.
  • Die weitere Ausgestaltung des Preises soll im Rahmen eines partizipativen Prozesses gemeinsam mit der freien Literaturszene erarbeitet werden.
  • Neben Preisen für Independent-Verlage und unabhängige literarischen Magazine sind weitere Instrumente zur Förderung der sprachlichen und literarischen Vielfalt dringend erforderlich. Dazu zählen eine Basis- und Konzeptförderung für Verlage sowie eine Projektförderung für anspruchsvolle und kommerziell nicht realisierbare Übersetzungs- und Editionsprojekte.

Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Literaturmetropole Berlin durch eine nachhaltige und wirksame Förderung der Independent-Verlage und Literaturmagazine zu stärken. Gerne bieten wir hierzu erneut unsere Kooperation und Expertise an.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der NFLB-Vorstand: Alexander Filyuta, Paula Fürstenberg, Alexander Lehnert, Moritz Malsch, Eric Schumacher

Ein Kommentar zum Offenen Brief und zum Verlagspreis von Eric Schumacher

Ich würde die Thematik an dieser Stelle gerne etwas allgemeiner aufgreifen und zu verdeutlichen versuchen, worum es uns bei der Kritik an dem Verlagspreis geht.

Es ist ja zunächst nichts dagegen einzuwenden, dass ein solcher Preis existiert. Er orientiert sich an der Praxis anderer Bundesländer, die in den letzten Jahren Verlagspreise eingeführt haben – und klar, das muss sein, Berlin toppt sie. So weit, so gut. Ein mutiger, geschweige denn wirkmächtiger Schritt ist das allerdings nicht. Wir halten das für Symbolpolitik, gut gemeint, erfreulich für die zukünftigen Preisträger*innen, eine schöne Homestory fürs Stadtmarketing.

Wir vom NFLB oder breiter gefasst von der Koalition der Freien Szene haben ein anderes Verständnis von Kulturpolitik und von der aktiven, partizipativen und zivilgesellschaftlichen Einbindung einer diversen Akteursstruktur.

Wir denken Förderstrukturen von der Basis her, von den Akteur*innen und ihren konkreten Bedarfen, um ihre Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.

Deswegen gibt es ein in der Freien Szene komplexes Geflecht an Verbänden, Interessensgruppen, Arbeitsgruppen, Fördersummits, Plenen, Arbeitsgruppen in denen spartenspezifisch und –übergreifend versucht wird, zu einem gemeinsamen Verständnis über bedarfsgerechte Förderinstrumente zu kommen.

Das ist sicherlich ein mühsamer, anstrengender Prozess, aber wir sind der Überzeugung, dass es nur so funktioniert. Und in dem Zusammenhang haben wir beispielsweise auch eine AG Bibliodiversität gegründet, die übergreifend und diversitätssensibel nach Förderinstrumenten sucht.

Der Verlagspreis ist aus unserer Sicht ein gutes Beispiel dafür, wie Kulturpolitik nicht mehr oder nicht ausschließlich betrieben werden sollte. Top-down getrieben über ein Closed-Shop-Verfahren, wo sich ein ausgewählter Kreis von Zugelassenen (mit den durchaus besten Absichten) einen Preis ausdenken. Das ist nach unserem Verständnis nicht oder nur bedingt von der Basis aus gedacht: von einer diversen Akteursstruktur und ihren spezifischen Bedarfen.

Der Preis deckt eine Facette ab, er „leuchturmisiert“ quasi den Förderungsbedarf von Independent-Verlagen, verschafft ihm eine würdigende Sichtbarkeit. Und gleichzeitig, so unser Eindruck, differenziert er die Independent-Szene, indem er beispielsweise innovative Vertriebs-, Marketing- und Digitalisierungsmodelle in den Kriterienkatalog aufnimmt und damit Verlage, die damit nichts am Hut haben, ausgrenzt. Letztlich fokussiert sich der Preis, so könnte man fasst mutmaßen, auf den „Mittelstand“ der Independent-Verlagsszene. Der untere Rest wird ausgeblendet.

Der entscheidende Punkt ist folgender: Durch den Verlagspreis wird die Situation von Akteur*innen der Bibliodiversität strukturell keinen Deut besser. Es ist mehr oder weniger eine Sichtbarkeitskampagne.

Das Problem in Berlin ist doch, dass Literatur im Fördertableau das Schlusslicht bildet und strukturell deutlich benachteiligt ist. Die Fördersummen für Autor*innen und Akteur*innen der freien Literaturszene sind im Vergleich zu anderen Sparten, im Vergleich zu den enormen Summen, die im Kulturhaushalt flottieren – ein Witz.

Unser Ansatz ist, dass wir Kulturförderung breiter aufstellen wollen. Wir wollen Basisförderungen für die gesamte literarische Akteursstruktur (inkl. Verlage und Literaturmagazine).

Wir wollen eine nachhaltige Förderstruktur, die bei Akteur*innen ansetzt, die es ihnen ermöglicht auch mal langfristiger zu planen. Dafür gilt es Förderinstrumente zu schaffen, an denen möglichst viele partizipieren können, dafür muss auch deutlich mehr Geld in die Hand genommen werden als die besagten 65.000 €. Geld, das aber grundsätzlich nach der derzeitgen Haushaltslage da ist.

Wie gesagt, das beißt sich nicht mit dem vorliegenden Verlagspreis und kann sich sogar idealerweise gut ergänzen.

Der Impetus unserer Kritik war auch eher, dass es mit diesem Verlagspreis nicht getan ist. Dass dieser Preis erst ein Anfang sein kann, und dass in diesem Preis ein Rahmen gesetzt wird, der priorisiert und partiell ausgrenzt.

02.12.17: Für mehr Bibliodiversität – eine Veranstaltung des NFLB in der Lettrétage

Unabhängige Literaturverlage und literarische Magazine sind aus dem literarischen Leben nicht wegzudenken. Mit ihrer Offenheit fürs Neue und Experimentelle, mit ihrer Bereitschaft, bisher nicht etablierten literarischen Stimmen Gehör zu verschaffen, tragen sie maßgeblich zur Pflege und Weiterentwicklung der literarischen Kultur bei. De jure sind diese Verlage Wirtschaftsunternehmen – de facto sind solche Aktivitäten aber in den seltensten Fällen gewinnträchtig. Vielmehr tragen die Verlegerinnen und Verleger, Herausgeberinnen und Herausgeber oftmals mit großem Engagement wie auch finanziellem Einsatz zum literarischen Leben bei und unterstützen damit Autor*innen. Leider fallen Verlage normalerweise durch den Rost des bisherigen Fördersystems, oftmals mit der praxisfernen Begründung, dass das Verlegen und Herausgeben von Büchern und Zeitschriften keine gemeinnützige, sondern eine gewinnorientierte Tätigkeit sei.

Das Netzwerk freie Literaturszene e.V. fordert eine bessere Förderung der Independent-Verlage und Literaturmagazine und lädt in Zusammenarbeit mit der Kurt-Wolff-Stiftung sowie der Berliner Literaturkonferenz alle Interessierten und Betroffenen zu einer Bestandsaufnahme. Was brauchen die Verlage und Magazine? Wie ist ihnen zu helfen? Wie müssten entsprechende Förderinstrumente aussehen und wo können sie angesiedelt sein? Wie lassen sich diese argumentieren und ans bisherige Fördersystem andocken? Wie kann politischer Druck aufgebaut werden und welche Verbündeten haben wir? Dies und mehr ist Gegenstand der Veranstaltung.

02.12.17, 15 – 19 Uhr

Lettrétage | Mehringdamm 61 | 10961 Berlin

Der Eintritt ist frei!

Eine Veranstaltung des Netzwerks freie Literaturszene Berlin e.V. in Zusammenarbeit mit der Berliner Literaturkonferenz.

 

Forderungen der freien Literaturszene 2017

Berlin ist auch im internationalen Vergleich eine der wichtigsten Literaturstädte und ist nach wie vor ein Magnet für Autor*innen, Verlage und andere Literaturaktivist*innen aus aller Welt. Die rege Verlagsszene, die zahlreichen Literaturveranstaltungen und sonstigen literarischen Aktivitäten tragen zur Lebensqualität, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur allgemeinen, nicht zuletzt auch touristischen Attraktivität der Stadt bei. Gestiegene Lebenshaltungskosten und Mieten graben dieser lebendigen Szene jedoch zunehmend das Wasser ab. Gerade jetzt muss daher die schon seit jeher erheblich unterfinanzierte freie Literaturszene substanziell besser gefördert werden.

  • Honoraruntergrenzen und eine verbindliche Honorarordnung für landesgeförderte Literaturprojekte

Während für Angestellte von Kultureinrichtungen, Vereinen und Projekten der Mindestlohn und im Idealfall Tarifverträge greifen, wurde in der Vergangenheit nicht genügend auf eine angemessene Bezahlung freier Projektmitarbeiter*innen und an Projekten beteiligte Künstler*innen in vom Land Berlin geförderten Projekten geachtet. Wir fordern einen partizipativen Prozess zwischen Kulturverwaltung, Landespolitik und freier Literaturszene, um eine verbindliche Honorarordnung für landesgeförderte Literaturprojekte zu erarbeiten.

  • Aufstockung der Anzahl der Arbeitsstipendien Literatur von 20 auf 40 und Aufstockung der Stipendienhöhe auf 24.000 Euro. Finanzieller Mehrbedarf: 600.000 Euro
  • 10 Übersetzer- und 5 Kuratorenstipendien gleicher Höhe. Übersetzerstipendien in beide Übersetzungsrichtungen. Finanzieller Mehrbedarf: 360.000 Euro

Rund 10.000 professionelle literarische Urheber*innen (Autor*innen, Literaturübersetzer*innen, freie Lektor*innen, literarische Kurator*innen) arbeiten in der Stadt Berlin. Gemessen daran sowie im Vergleich mit anderen Kunstsparten sind die derzeitigen 20 Arbeitsstipendien Literatur ein Tropfen auf den heißen Stein. Dies zeigt sich auch Jahr für Jahr an der hohen Zahl der Bewerbungen mit förderwürdiger Qualität. Übersetzer*innen- und Kurator*innenstipendien wurden trotz des immensen Bedarfs aus unverständlichen Gründen wieder abgeschafft.

  • Einführung einer Konzeptförderung im literarischen Veranstaltungsbereich. Finanzieller Mehrbedarf: 200.000 Euro

In der freien Literaturszene Berlins richten zahllose literarische Vereine, Initiativen, Autor*innen- und transdisziplinäre Künstler*innengruppen ehrenamtlich und unbezahlt Lesungen und andere literarische Veranstaltungsformate aus. Eine literarische Konzeptförderung analog zur Konzeptförderung im Bereich darstellende Kunst ist erforderlich, um diesen Initiativen eine kontinuierliche professionelle Arbeit zu ermöglichen.

  • Literarische Publikationsförderung für Berliner Kleinverlage bis 100.000 Euro Jahresumsatz (Juryentscheidung nach literarischer Qualität). Finanzieller Mehrbedarf: 200.000 Euro

Verlage gelten als Wirtschaftsunternehmen und fallen somit bisher durch jegliches Förderraster. In der Realität arbeiten gerade in Berlin zahlreiche anspruchsvolle literarische Klein- und Kleinstverlage nicht-kommerziell. Die Verleger*innen arbeiten weitestgehend oder vollständig ehrenamtlich oder bringen sogar, neben Zeit und Engagement, noch eigenes Geld in den Betrieb ein. Ein jurierter Förderfonds für anspruchsvolle literarische Publikationen mit Berlin-Bezug (Verlag sitzt in Berlin und/oder Autor*in lebt in Berlin) würde sowohl Berliner Verlage als auch Berliner Autor*innen entlasten.

  • Aufstockung der Projektförderung Literatur auf 600.000 Euro jährlich. Finanzieller Mehrbedarf: Ca. 540.000 Euro

Der Fonds für literarische Projekte des Landes Berlin ist mit rund 60.000 Euro jährlich bisher viel zu gering ausgestattet. In der Folge kann häufig die innerhalb von Literaturprojekten geleistete Arbeit nur anteilig oder nicht angemessen vergütet werden. Wir fordern die Anhebung der Förderobergrenze auf 20.000 Euro sowie einen zweiten jährlichen Vergabetermin, um Projekte auch kurzfristiger realisieren zu können.

  • Übersetzungsetat für Anträge nichtdeutscher Autor*innen für alle Förderinstrumente: 20.000 Euro

Die Berliner Literaturszene wird nicht zuletzt auch von Autor*innen nicht-deutscher Herkunft geprägt, die temporär oder dauerhaft in Berlin leben und teils auf Deutsch, teils in ihren Muttersprachen schreiben. In einigen Fremdsprachen haben sich eigene kleine Zirkel und Literaturszenen entwickelt. Sie alle sind aufgrund der Sprachbarriere von einer Förderung durch Arbeitsstipendien, Projektmittel u.a. weitestgehend abgeschnitten. Ein kleiner Antrags-Übersetzungsfonds für Autor*innen nicht-deutscher Herkunft würde deren Partizipation am Berliner Literaturbetrieb wesentlich erleichtern.

  • Zuschuss zur bezirklichen Literaturförderung: 100.000 Euro pro Bezirk und Jahr. Finanzieller Mehrbedarf: 1,2 Mio. Euro

Die Literaturszene ist strukturell im Vergleich zu anderen Kunstsparten sehr kleinteilig. Daher sollten die Bezirke bei deren Förderung eine wichtige Rolle spielen. Leider werden diese aufgrund ihrer nach wie vor desolaten Finanzlage dieser Aufgabe nicht gerecht. Ein Landeszuschuss sollte die Strukturen der bezirklichen Literaturförderung stärken und die Bezirke in die Lage versetzen, in vernünftigem Umfang und in einem ordentlichen Verfahren unkompliziert kleine Projektförderungen und kleine, zeitlich befristete Strukturförderungen auszureichen.

Finanzieller Mehrbedarf Literatur gesamt: 3,12 Mio. Euro jährlich.

11. April 2017 – Treffen für AG-Gründungen der Koalition der Freien Szene (16 – 19 Uhr)

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Ort: Villa Elisabeth, Invalidenstraße 3, 10115 Berlin

https://www.facebook.com/events/391680277884267/

Einladungstext:

Liebe Mitstreiter*innen der Koalition der Freien Szene,

wir haben durch die Arbeit als offene Aktionsplattform für die Stärkung der Freien Szene gemeinsam bereits gute kulturpolitische Ergebnisse und Erfolge erwirkt. Um dies noch zu verbessern und um noch mehr Beteiligung der Freien Szene mit Expertise, Energie und Ideenreichtum zu erreichen, haben wir im letzten Plenum beschlossen, Arbeitsgruppen zu etablieren.

Eine kleine Gruppe hat sich dazu vorbereitend in einem Workshop – von Janina Benduski initiiert und zusammen mit Wibke Behrens geleitet – Gedanken gemacht und Punkte erarbeitet, wie Arbeitsgruppen der Koalition der Freien Szene funktionieren können.

Zwei der wichtigsten Punkte sind dabei, dass eine AG eine klare kulturpolitische Ziel- und Fragestellung hat, die sich spartenoffen mit einem Thema der Freien Szene beschäftigt und dass ein Zeitplan und eine Arbeitsstruktur verabredet wird, um die Ergebnisse für den Sprecherkreis und das Plenum sichtbar zu machen.

Am 11.4.2017 soll es von 16.00–19.00h Gelegenheit geben, dass sich AGs formieren, sich vorstellen, sich mit ihrer Fragestellung und Arbeitsstruktur beschäftigen und dann im nächsten Plenum im Mai beschlossen werden können. Mitglieder des Sprecherkreises werden den Workshop leiten und das Prozedere moderieren. Erste AG Ideen und Vorschläge aus dem letzten Plenum, die Liste ist hier herunterladbar (https://goo.gl/sjvxA8). Den Ort geben wir umgehend bekannt.

Um eine Anmeldung bis zum 8.4. wird gebeten, damit wir planen können. Anmeldungen bitte an: AGKoodination@koalition-der-freien-szene-berlin.de

Herzliche Grüße
Vom Sprecher*innenkreis

 

 

11-Punkte Forderungskatalog der Koalition der Freien Szene

Nichts ist erledigt: 11 Punkte für eine neue Förderpolitik:

Bereits im November 2012 hat die Koalition der Freien Szene den Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses ein detailliertes 10‐Punkte‐Programm vorgelegt. Dieses 10‐Punkte‐Programm wurde seitdem kontinuierlich aktualisiert und auf den Bedarf der Szene abgestimmt. Bereits in den Doppelthaushalt 2012/2013 haben die Forderungunen nach Förderung von Wiederaufnahmen und nach Drittmittel Eingang gefunden, – beide Instrumente tatsächlich auch spartenübergreifend. In den Doppelthaushalt 2016/2017 wurden weitere Grundsatzforderungen der Koalition der Freien Szene aufgenommen: Honoraruntergrenzen in geförderten Projekten sind nun keine ideelle Forderung mehr, sondern Vorgaben für staatliche Förderung. Ebenso hat Berlin als erstes Bundesland Ausstellungshonorare in öffentlich geförderten Präsentationsorten eingeführt. Nichts davon gilt aber spartenübergreifend. Daher: Nichts ist erledigt!

Um die erreichten Erfolge zu berücksichtigen wurde das 10 Punke Programm seit Sommer 2016 komplett überarbeitet und am 08. Juni und 28. November 2016 in dem Plenumssitzungen mit der Szene besprochen. Dazwischen wurden die Spartenverbände in die Arbeit eingebunden, sodaß nun ein neues, ein 11-Punkte-Programm vorliegt.

Das 11‐Punkte‐Programm enthält durchgerechnete und aufeinander abgestimmte Forderungen, mit denen neue, der tatsächlichen künstlerischen Praxis entsprechende und vor allem nachhaltig wirkende Förderinstrumente finanziert werden sollen.

Die derzeitig höchst prekären Arbeitsbedingungen Berliner freier KünstlerInnen und Kultur‐ produzentInnen erzwingen fast durchgängig Selbstausbeutung. Vor dem Hintergrund rasant steigender Lebenshaltungskosten stellt dies einen immer stärker werdenden Verdrängungsfaktor dar. Zugleich sind durch die anhaltende Unterfinanzierung Professionalität und Qualität der Künste gefährdet. Mindeststandards bei der Honorierung künstlerischer Arbeit sind spartenübergreifend notwendig.

2015 wurden durch den AK Räume der Koalition der Freien Szene im Dialog mit der Kulturverwaltung differenzierte Forderungen an eine neue Liegenschaftspolitik, darunter drei Raumförderlinien, entwickelt, die auf die dringend erforderliche und nur mit politischem Willen durchsetzbare langfristige Sicherung von künstlerischen Produktions‐ und Präsentationsorten zielen.

Die Freie Szene fordert:

1) 100% der Einnahmen aus der City Tax für Kultur, mindestens 50% für die freie Szene

Kunst ist wichtig für Berlin. Doch noch immer ist die Berliner Kunstszene bei weitem nicht so finanziert, dass Berlins Künstler*innen auskömmlich leben und professionell arbeiten können. Die City Tax bietet eine Chance, das zu ändern.

2) Kunst ist keine Dienstleistung! – Für die Zweckfreiheit von Kunst

Die Kunst muss sich weder durch politische noch ökonomische Verwertbarkeit rechtfertigen. Die hohe Bedeutung von Kunst für Bildung, Soziales und Tourismus, darf nicht in Umkehrung dazu führen, Kunst als zweckgebundene Leistung zu sehen und Aufgaben des Bildungs-, Sozial- und Tourismussektors aus dem Kulturetat zu finanzieren. Kreativwirtschaft, Tourismusförderung, Bildungs- und Sozialaufgaben sind keine Aufgaben der Kulturpolitik.

3) Honoraruntergrenzen / Ausstellungshonorare in allen Sparten

Für alle Förderinstrumente der Kunst- und Kulturförderung in Berlin müssen verbindliche Rahmenbedingungen und Richtwerte für Honorare zur Vorbereitung, Produktion und Präsentation erarbeitet werden.
Das ganze Spektrum der Tätigkeiten, die für die künstlerische Praxis erforderlich sind inklusive Vorbereitung, Produktion, Präsentation, muss dabei erfasst werden. Dazu zählen auch kuratorische und organisatorische Tätigkeiten, Probenhonorare in allen Sparten sowie Ausstellungshonorare für Künstler*innen in allen aus Landesmitteln geförderten Institutionen und Projekten, unabhängig vom Wohnsitz der Projektbeteiligten. 
Die verbindlichen Rahmenbedingungen und Richtwerte für Honorare dürfen nicht zu Lasten der Anzahl der Projekte oder der Ausstattung laufender Projekte umgesetzt werden.

4) Bezahlbare Orte und Räume für die Kunst

Bezahlbare Orte und Räume für die Produktion und Präsentation von Kunst müssen erhalten bleiben und neu erschlossen werden. Insbesondere der Verdrängung von Kunst-Orten aus dem Innenstadtbereich muss entgegengewirkt werden.

Wir fordern Transparenz und ein Mitspracherecht beim Umgang von Liegenschaften des Bundes, des Landes sowie von Gesellschaften des Bundes und Landes.

Die Sicherung und der bedarfsgerechte Ausbau der kulturellen und künstlerischen Infrastruktur müssen zu wichtigen Zielen der Stadtentwicklungs- und Baupolitik in Berlin werden. Sie sind in allen Planungen und baulichen Fördermaßnahmen zu berücksichtigen. Zugleich werden Sonderwohnformen für Künstler*innen, die Raum für künstlerisches Arbeiten mit Wohnraum verbinden, regelmäßig anteilig Bestandteil der Berliner Wohnungsbauförderung.

Wir fordern bedarfsgerechte spartenspezifische konsumptive Raumprogramme zum Ausbau und zur dringend notwendigen Neuerschließung von räumlicher Infrastruktur. Diese sollen neu oder weiterentwickelt werden und müssen sich an den unterschiedlichen räumlichen, technischen und organisatorischen Bedarfen der einzelnen Kunstsparten orientieren.

Wir fordern den Auf- und Ausbau von Selbstverwaltungsstrukturen.

5) Faire und transparente Juryprozesse

Für die Berufung und Evaluation von Jurys sowie für den Jurierungsprozess selbst müssen in Zusammenarbeit mit der freien Szene verbindliche Verfahren und Kriterien erarbeitet werden.
Jurymitglieder müssen angemessen honoriert werden. Zur honorierten Jurytätigkeit gehört Erstellung eines Jurykommentares. Kulturpolitische Empfehlungen der Jury sind ernst zu nehmen.

Die Durchführung von Informationsveranstaltungen muss vor jeder Antragsfrist sichergestellt sein. Wir empfehlen die Durchführung von Jury-Briefings, wie es nun erstmals zwischen der Jury für die Spartenübergreifende Förderung und der Koalition der freien Szene statt gefunden hat.

Eine zusätzliche öffentliche Informationsveranstaltung sollte nach der Neubesetzung der Jury durchgeführt werden und kann auch der Information der Jury dienen.

Wir fordern darüber hinaus mehr Transparenz in der Juryentscheidung und dessen Kommunikation in die Szene. Eine Überlegung dazu ist, eine sogenannte Jurysprecher*in zu berufen, die auch dauerhaft als Ansprechpartner*in für die Szene zur Verfügung steht.

Transparent und öffentlich online zugänglich müssen sein:

– Die verständliche Darstellung der Entscheidungskriterien, ihrer Gewichtung und des Verfahrens der Entscheidungsfindung. Dazu gehören auch die Anforderungen an die Jury von politischer Seite und von Seite der Verwaltung
– Die verständliche Darstellung von Berufungsverfahren, Kriterien der Berufung und Funktionen der Jury
– Gewährleistung der inter- und transdisziplinären Perspektive: In jeder Förderjury müssen neben spartengebundenen auch inter- und transdisziplinär arbeitende Künstler*innen und Sachverständige vertreten sein. Alle antragsberechtigten Kunstformen müssen in den zuständigen Jurys entsprechend vertreten sein.
– Die Jurys sollen heterogen besetzt sein: Künstler*innen, Menschen, die in der freien Szene arbeiten, und Menschen, die, die freie Szene fachlich begleiten.
– Diversität muss sich in den Jurybesetzungen abbilden. Die Jurys müssen Gesichtspunkte der demographischen Entwicklungen sowie Gender- und Diversity-Fragen berücksichtigen.

6) Stärkung von künstlerischen Selbstverwaltungsstrukturen

Sämtliche Kunstsparten müssen Unterstützung erhalten, ihren Künstler*innen in gemeinnütziger Selbstverwaltung und kooperativen Initiativen ein Basisangebot an materieller und immaterieller Infrastruktur bereitzustellen, wie z.B. Infrastruktur für Informationsaustausch, Weiterbildung, Werkstätten und Ressourcen-Bündelung.
Je nach Bedarf müssen Beratungs- und Geschäftsstellen eingerichtet werden können und eine administrative, inhaltliche und redaktionelle Basis für Projekte und Projektentwicklung geschaffen werden.
Die kulturpolitische Unabhängigkeit ist zu bewahren.

7) Verbindliche partizipative Prozesse bei kulturpolitischen Entscheidungen

Teilhabe kann nur entstehen, wenn sie auf Augenhöhe erfolgt. Diese ist aber erst dann hergestellt, wenn zwischen allen Beteiligten mit Aufnahme des Prozesses verbindlich Einigkeit über Ziele, Methoden und den Zeitplan besteht.

Die Beteiligten des Prozesses kulturpolitischer Entscheidungen sollten die Exekutive, die Legislative und die organisierte und informierte Bürgergesellschaft sein.

8) Verbesserung des Fördersystems und der Förderinstrumente

Das Fördersystem soll in seiner Gesamtkonstruktion die Kontinuität von Arbeitsbiographien sicherstellen.

Die Vielfalt der künstlerischen Positionen der Berliner Kunstproduktion macht ein differenziertes Fördersystem notwendig, das sowohl spartenspezifisches Arbeiten erlaubt, als auch ein Arbeiten in den Übergängen. Daher stehen folgende Schritte im Fokus:

– Einrichtung genuin transdisziplinärer und interdisziplinärer Fördertöpfe, insbesondere für die künstlerische Grundlagenforschung
– Systematisierung des Fördersystems in Zusammenarbeit mit der freien Kunstszene
– Aufstockung der Förderung von künstlerischer und kuratorischer Recherche und Forschung sowie spartenspezifische KünstlerInnenförderung in Form von Stipendien
– Aufstockung und klare Trennung von Struktur- und Projektförderung
– Einrichtung und/oder Aufstockung mehrjähriger Basis- und Konzeptförderung für alle Kunstsparten sowie für Festivals
– Kulturelle Bildung: Aufstockung der Mittel des Projektfonds Kulturelle Bildung durch den Bildungssenat und den Kultursenat. Der Projektfonds Kulturelle Bildung fördert partizipative Kunstprojekte, die nicht alleine der Bildung zuzuordnen sind. Insofern hat der Berliner Kultursenat die Aufgabe darauf zu achten, dass nach künstlerischen Maßstäben ausgewählt wird und dass der Kunstcharakter der Projekte durch eine anteilige Förderung aus dem Kulturhaushalt zu stärken ist.
– Schaffung und Stärkung von spartenübergreifenden Förderinstrumenten wie:
— Festivalfonds zur Förderung von Festivals, Serien, Reihen, Großausstellungen und Biennalen
— Förderung überregionaler Kooperationen, Gastspiel- und Tourneeförderung
— Bedarfsgerechte Ausbau und Erhöhung des Kofinanzierungsfonds und des Wiederaufnahmefonds
— Erhöhung des Projektfonds Kulturelle Bildung mit 50% Beteiligung des Kultursenats
— Schaffung eines Vermittlungsfonds

Für alle Instrumente muss gelten, dass künstlerische Förderetats nicht durch Verwaltungskosten belastet werden und keine versteckte Regelförderung aus Projektmitteln erfolgen darf.

In allen Instrumenten sind Förderungen gemäß verbindlicher Rahmenbedingungen und Richtwerte für Honorare vorzusehen, ohne die Breite, Anzahl und Diversität aktuell geförderter Projekte zu gefährden.

9) Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten zu Kunstförderung

Die formalen Antragsverfahren müssen vereinfacht mit den Abrechnungsanforderungen entbürokratisiert werden.
Antragsstellung sollte sowohl in Deutsch wie auch in Englisch möglich sein.
Alternativen zur rein schriftlichen Antragsstellung gilt es zu entwickeln und zu prüfen.

10) Stärkung der bezirklichen Kulturförderung

Die Bezirke müssen in die Lage versetzt werden, bezirkliche Projekte, Produktion und Präsentation der Freien Szene angemessen infrastrukturell auszustatten und die für die bezirkliche Mikrostruktur wichtige Kunst auskömmlich zu fördern. Besondere Schwerpunkte sollten in bisher kulturell benachteiligten Bezirken und Stadtteilen gesetzt werden.

11) Stärkung der Präsenz künstlerischer Produktionen der Freien Szene in öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten

Die öffentlich-rechtlichen Sender (insbesondere rbb, aber auch Deutschlandradio) haben den Programmauftrag, die kulturelle und künstlerische Vielfalt abzubilden. Dieser Auftrag wird nicht erfüllt, denn die dafür veranschlagten Sendezeiten und die angebotenen Formate reichen bei Weitem nicht aus, der Berliner freien Szene auch nur annähernd gerecht zu werden.

02. März 2017: Infoveranstaltung des Arbeitskreis Räume – Theaterhaus Berlin Mitte

Die SARIKA-Programme (SARIKA: Sicherung und Ausbau räumlicher Infrastruktur für künstlerisches Arbeiten) werden vom Arbeitskreis Räume (AKR) der Koalition der freien Szene für die Entwicklung und Bestandsicherung von Arbeitsräumen für die Freie Szene aufgebaut und eingesetzt. Am 02. März stellen sich die Raumkoordinator*innen des AKR aus den Sparten Literatur, Musik, Projekträume und -initiativen, Tanz, Darstellende Kunst und das Atelierbüro gemeinsam vor und informieren über neue Infrastruktur-Standorte und ihre Planungsstände.

Gastgeber: Christophe Knoch von der Koalition der Freien Szene

Ort: Theaterhaus Berlin Mitte | Wallstr. 32 | Haus C | 10179 Berlin

Beginn: 19 Uhr

Zur Anmeldung